Handan Jazbinšek
Heilpraktikerin (Psychotherapie)

Honorare  

Selbstzahler

In meiner Privatpraxis nach dem Heilpraktikergesetz sind Sie Selbstzahler.

Die Behandlungshonorare sind sofort im Anschluss an die Sitzung und unabhängig vom Zeitpunkt oder Umfang einer möglichen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder ggf. gesetzliche Krankenversicherung fällig. Download der Honorare (gemäß GebüH)

 

Privat (Zusatz-)Versicherte

Die Kosten werden von den Privaten Krankenversicherungen und ggf. privaten Krankenzusatzversicherungen gemäß Ihres Versicherungsvertrags an Sie erstattet, nachdem Sie mit mir abgerechnet haben. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei der Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).


Gesetzlich Versicherte

Da ich eine Heilpraktiker-Praxis für Psychotherapie führe, ist eine direkte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) nicht möglich. Es besteht allerdings die Möglichkeit der Kostenerstattung durch die Krankenkasse im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens, wenn Sie Ihrer Krankenversicherung gegenüber nachweisen können, dass ein Therapieplatz bei einem Psychologischen Psychotherapeuten in einer zumutbaren Zeitspanne in angemessener Entfernung zum Wohnort nicht verfügbar ist. Dies machen Sie in der Regel dadurch, dass Sie in einigen Praxen nach den Wartezeiten für einen Therapieplatz nachfragen.

 

Honorare für Psychotherapie (gemäß GebüH)

 

 

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